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Ist ein Kreditkartenbeleg ein „ordentlicher Beleg“?

Toni Bernd Schlack
📅 19/03/2026  ·  ⏱️ 2 Min. Lesezeit  ·  💬 0 Kommentare

Kurz gesagt: Nein – eine Kreditkartenabrechnung ersetzt in der Regel keine ordnungsgemäße Rechnung. Sie kann aber als Ersatzbeleg dienen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

🔎 Was gilt offiziell?

Nach den Vorgaben des Bundesministerium der Finanzen (BMF) und den Regelungen im Einkommensteuergesetz (EStG) sowie Umsatzsteuergesetz (UStG) gilt:

👉 Ein ordnungsgemäßer Beleg (Rechnung) muss bestimmte Pflichtangaben enthalten, z. B.:

  • Name und Anschrift des Leistungserbringers
  • Rechnungsdatum
  • Leistungsbeschreibung
  • Betrag (netto/brutto)
  • Umsatzsteuer bzw. Steuersatz

➡️ Eine reine Kreditkartenabrechnung enthält diese Infos fast nie vollständig.

💳 Wann reicht die Kreditkartenabrechnung trotzdem?

Die Finanzverwaltung (u. a. BMF-Schreiben zu GoBD) akzeptiert Ersatzbelege, wenn:

  1. Die Originalrechnung fehlt oder nicht beschaffbar ist
  2. Du glaubhaft machst, dass die Ausgabe betrieblich veranlasst ist
  3. Du den Vorgang ausreichend dokumentierst

👉 Grundlage sind die GoBD des Bundesministerium der Finanzen („Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern“).

🧾 Was muss ein Ersatzbeleg enthalten?

Wenn du nur die Kreditkartenabbuchung hast, solltest du selbst einen Ersatzbeleg erstellen mit:

  • Datum der Zahlung
  • Betrag
  • Empfänger (z. B. Händlername von der Kreditkarte)
  • Zweck der Ausgabe
  • Begründung, warum kein Originalbeleg vorhanden ist
  • Unterschrift (bei Papier) oder digitale Dokumentation

💡 Tipp: Hänge die Kreditkartenabrechnung + ggf. Screenshot/Bestellbestätigung dazu.

⚠️ Wichtige Einschränkung

  • Vorsteuerabzug (MwSt) → ❌ nicht möglich ohne richtige Rechnung
  • Betriebsausgabe → ✅ meist möglich, wenn plausibel dokumentiert

📚 Offizielle Quellen

  • BMF-Schreiben zu GoBD (zuletzt aktualisiert 2019/2023)
  • § 14 UStG (Rechnungsanforderungen)
  • § 4 Abs. 4 EStG (Betriebsausgaben)

👉 Beispielquelle (BMF GoBD):

„Fehlende Belege können durch Eigenbelege ersetzt werden, wenn ein Nachweis nicht möglich ist.“

💬 Klare Einschätzung

  • Sauberste Lösung: Rechnung nachfordern (immer versuchen!)
  • Realität: Kreditkartenabrechnung + Eigenbeleg wird oft akzeptiert
  • Aber: Bei Prüfung wird genau hingeschaut

Wenn du willst, erstelle ich dir direkt eine fertige Vorlage für Ersatzbelege (PDF oder Text), die du einfach nur ausfüllen musst.

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Photo by Markus Winkler on Unsplash

✍️ Über den Autor

Toni Bernd Schlack
927 Beiträge

Toni Bernd Schlack

Toni Schlack ist ein Fachinformatiker für Systemintegration (IHK), Multimediaentwickler und Autor. Auf seiner Website bietet er einen Blog mit Artikeln zu Themen wie Digitalisierung, Cloud und IT. Er betreibt auch einen Online-Shop, in dem er eine Kollektion hochwertiger Messer, darunter Küchenmesser, Jagdmesser und Taschenmesser, anbietet. Toni Schlack setzt auf hochwertige Materialien und präzise Handwerkskunst. Mehr über seine Arbeiten und Produkte erfahren Sie auf seiner Webseite: Toni Schlack.

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